EXKLUSIV: Brief des Rats der Erzdiözese vom 17. Januar 2019 an seine Allheiligkeit den ökumenischen Patriarchen, den Erzbischof von Konstantinopel, Bartholomäus I.

N° de protocole : 19.002 Paris, 18. Januar 2019 Sa Sainteté le Patriarche Œcuménique Bartholomée Istanbul Rum Patrikligi Sadrazam Ali Pasa Cad. No. 35 Fatih 34220 Istanbul TURQUIE

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Eure Allheiligkeit,

der Rat des Erzbistums hat sich heute unter dem Vorsitz seiner Eminenz Johannes von Chariopolis, dem Leitenden Erzbischof der orthodoxen Gemeinden russischer Tradition in Westeuropa, zusammengefunden und erfahren, dass mehrere griechische Metropoliten in Westeuropa unseren Priestern und Diakonen in den letzten Tagen geschrieben haben, um ihnen die Anordnung zu geben, ihren eigenen Erzbischof nicht mehr zu kommemorieren, dem Klerus der griechischen Metropolien beizutreten, anzuerkennen, dass unsere Pfarreien und Gemeinden bereits jetzt Teil dieser Metropolien sind, und ihnen schließlich befohlen, ihnen alle sachdienlichen Dokumente und Pfarrregister auszuhändigen.

Gleichzeitig hat Erzbischof Johannes heute der Diözesankanzlei einen Brief ihrer Allheiligkeit übermittelt, damit er schnellstmöglich vom Griechischen ins Französische übersetzt werde. Auf den ersten Blick will es scheinen, dass dieser Brief in die gleiche Richtung zielt, wie jener der griechischen Metropoliten. Seine Eminenz Erzbischof Johannes behält sich indes vor, auf dieses Schreiben zu gegebener Zeit zu antworten, wenn er von seinem Inhalt in der Sprache des Erzbistums Kenntnis genommen hat, die auch seine Muttersprache ist.

Am Folgetag der Veröffentlichung des Kommuniqués vom 29. November 2018 durch das ökumenische Patriarchat, durch das die Reorganisation des Statuts eines Exarchats mitgeteilt wurde, das unserem Erzbistum am 19. Juni 1999 verliehen worden war, hat unser Rat ein Kommuniqué veröffentlicht, in dem mitgeteilt wurde, dass alle notwendigen Verfahrensweisen eingeleitet würden, um rechtmäßig auf diese Entscheidung des Patriarchats zu antworten (siehe Anlage).

Denn die Struktur unseres Erzbistums gestatten keinem anderen Organ als der Generalversammlung, auf eine solch existentielle Fragestellung Antwort zu geben, wie sie der Status unserer kirchlichen Körperschaft darstellt. Das spiegelt wider, wie tiefgreifend die kanonische Verwurzelung und die gesetzliche Verankerung des Erzbistums ist, Elemente, auf die wir weiter unten zu sprechen kommen werden.

Am 15. Dezember hat sich die Pastoralversammlung zusammengefunden – es gibt keine Vorschrift in den Statuten über einen einzuhaltenden Zeitraum –, das ist eine Zusammenkunft des gesamten Diözesanklerus um seinen Leitenden Erzbischof und zusammen mit dem Rat der Erzdiözese. Im Verlauf dieser beratenden (nicht satzungsgemäßen) Zusammenkunft, an der beinahe der gesamte

Klerus der Diözese aus allen Ländern, in denen das Erzbistum ansässig ist, teilgenommen hat, haben zahlreiche Wortmeldungen von Hirten aus unseren Gemeinden deutlich gemacht, dass unser uns zuletzt zugestandener Rang im ökumenischen Patriarchat eine sehr glückliche und fruchtbare Periode in der Geschichte des Erzbistums darstellte. Es war ein Zeitraum, den wir gerne aufrechterhalten hätten. Doch nachdem andere orthodoxe Kirchen über ihre Entscheidung, den Status eines Exarchates des Erzbistums aufzuheben, informiert worden waren, sind bei uns Vorschläge eingegangen, unser Erzbistum in seiner Gesamtheit in andere kanonische Jurisdiktionen zu integrieren.

Unser Rat hat folglich die Entscheidung getroffen, innerhalb der statutengemäß kürzesten erlaubten Frist, sowohl in kanonischer als auch in rechtlicher Hinsicht, eine außerordentliche Generalversammlung für den 23. Februar 2019 einzuberufen und eine Spezialkommission zu bilden, die diese Versammlung vorzubereiten hat.

Die erste Option, die der Rat ins Auge fassen wollte, war der Wunsch an ihre Allheiligkeit, dass die Vorbereitungskommission am Sitz des ökumenischen Patriarchats empfangen werden könnte, um besser die Hintergründe und die Gründe verstehen zu können, warum die Entscheidung vom vergangenen 27. November getroffen werden konnte, sowie Möglichkeiten zu Auswegen aus dieser Situation gefunden werden könnten.

Wir sind uns im Klaren, dass unser Erzbistum sich heute de jure in der Situation befindet, in der es sich vor seiner Aufnahme ins ökumenische Patriarchat befand. De facto wünschen wir hingegen nicht, dass dieser lange und fruchtbare Zeitraum ein Ende findet ohne eine menschliche [würdige] Begegnung von Angesicht zu Angesicht mit den beauftragten Vertretern unseres Erzbistums.

Denn wir werden niemals angemessene Worte finden können, um unseren Dank an das ökumenische Patriarchat auszudrücken für seine kanonische Protektion während all dieser Jahre. Die Heilige Kirche von Konstantinopel hat über den respektvollen Umgang mit den Besonderheiten unserer Diözesanverwaltung gewacht, die aus den Entscheidungen und Diskussionen des Moskauer Konzils von 1917-1918 resultieren, und wir sind ihm dafür zutiefst dankbar. Es zeigt, dass die kirchliche Berufung des ökumenischen Patriarchats wirklich supra-ethnisch / über-national ist.

Das hat sich schon sehr früh gezeigt, denn kaum zehn Jahre nach seiner Gründung im Jahr 1921 hat unser Erzbistum, entstanden aufgrund tragischer Umstände der neuesten Geschichte, eine kanonische Zuflucht innerhalb des ökumenischen Patriarchats von Konstantinopel gefunden. Als unsere kirchliche Entität im Westen gegründet wurde, hatte das ökumenische Patriarchat noch nicht seine erste Diözesanstruktur im selben Territorium errichtet. Bei der Aufnahme unserer Kirche ins Patriarchat im Jahr 1931 sah es sich trotz der Koexistenz zweier Strukturen, einer griechischen und einer russischen, im selben Gebiet aufgrund pastoraler Notwendigkeiten in der Lage, unserem Erzbistum den Rang eines provisorischen Exarchats zu verleihen. Im Jahr 1965, als das ökumenische Patriarchat, einseitig und allgemein mit Unverständnis zur Kenntnis genommen, seine vorübergehende Aufnahme des Jahres 1931 zurücknahm, hatte das nicht die Auflösung des Erzbistums selbst zur Folge. Vielmehrwurde aus ihm ein « Orthodoxes Erzbistum von Frankreich und Westeuropa », ganz orthodox und doch gleichzeitig unabhängig. Dann erklärte ihr illustrer Vorgänger, der ökumenische Patriarch Athenagoras, nachdem das ökumenische Patriarchat auf wiederholtes Bitten des damaligen Erzbischofs Georges (Tarassoff), der das Erzbistum leitete, das Band wiederherstellen wollte, das das Erzbistums mit dem ökumenischen Patriarchat verband, dass die Aufhebung der Aufnahme des Jahres 1931 deshalb widerrufen wurde, da die Hoffnung bestand, dadurch « die unerlässliche Eintracht bei der panorthodoxen Zusammenarbeit und für die Zusammenrufung des Heiligen und Großen Konzils » zu fördern (Brief vom 22. Januar 1971 von Patriarch Athenagoras an Erzbischof Georges). Es handelte sich demnach nicht um das [nunmehrige] Fehlen der pastoralen Gründe, die 1931 bestanden, die zu ihrer Rücknahme des Jahres 1965 geführt haben, sondern um den Willen, mit größerer Entschiedenheit auf das Große Konzil zuzugehen, das man erwartete und das jetzt stattgefunden hat, und an dem unser jetziger Erzbischof die Ehre hatte, als Mitglied der Delegation des ökumenischen Patriarchatsteilzunehmen.

Von 1971 bis 1999 war der kanonische Status des Erzbistums weniger klar umschrieben: fast dreißig Jahre hindurch hat es selbstverwaltet gearbeitet, ohne formell ein Exarchat des ökumenischen Thrones zu sein, obwohl es zum ökumenischen Patriarchat gehörte.

Als sie im Jahr 1999 unserem Erzbistum einen neuen Status als nicht provisorisches Exarchat zugestanden haben, geschah das wohlgemerkt auf unser Bitten hin, nicht aufgrund ihrer eigenen Initiative. Die Verhandlungen jener Zeit zwischen den Verantwortlichen des Erzbistums, das damals von Erzbischof Serge (Konovalov) geleitet wurde, und den Verantwortlichen des Patriarchats haben mehrere Jahre gedauert. Obwohl es einzig das Patriarchat war, das den Tomos vom 19. Juni 1999 erlassen hatte, darf man mit Recht zur Kenntnis nehmen, dass er das Ergebnis fruchtbarer bilateraler Zusammenarbeit war.

Jetzt ist die Zurücknahme des Tomos von 1999 einseitig geschehen und war nicht abgesprochen. Keinerlei Rücksprache mit den Verantwortlichen des Erzbistums hinsichtlich dieser Änderung des kanonischen Status fand statt. Sind die pastoralen Gründe, die zur Aufnahme unseres Erzbistums ins ökumenische Patriarchat geführt hatten und die die Gründung eines Patriarchalexarchates auf demselben Territorium wie die griechischen Metropolien in Westeuropa gerechtfertigt hatten, verschwunden, insbesondere seit dem Jahr 1999? Die Zeiten haben sich seitdem nicht sonderlich verändert: in einigen griechischen Metropolien sind wenige nicht-griechischsprachige Gemeinden entstanden, doch sie können sich nicht durchsetzen und tasten in keiner Weise die grundsätzlich hellenistische Identität dieser kirchlichen Entitäten an. Die Kathedrale Saint-Étienne der Metropolie in Frankreich, einige hundert Meter von unserer Kathedrale Saint-Alexandre-Nevsky entfernt, ist nicht wirklich französisch, sondern selbst Immobilienbesitz eines ausländischen Staates.

Gleichermaßen ist die Zahl der Priester der griechischen Metropolien sehr hoch, die durch die griechische Republik bezahlt wurden und werden und die sich folglich diesem sozialen Status gemäß zu verhalten haben. Das Erzbistum hingegen setzt sich zusammen aus russischsprachigen Gemeinden, aber auch aus Gemeinden der jeweiligen Landessprache; sie alle definieren sich weiterhin durch ihre russische Tradition, sowohl im Gottesdienst als auch in der kirchlichen Verwaltung, und das aufgrund der Geschichte des Erzbistums und zum ehrenden Andenken seiner Gründer. Unsere kirchliche Entität hat einen nicht zu ermessenden Weg der Inkulturation zurückgelegt, viel umfassender als in jeder anderen orthodoxen Jurisdiktion in Westeuropa. Das zeigtsichauchinderDiözesanleitung,dennmehrereihrerErzbischöfesindebenfallsinWesteuropa geboren, während bis zum heutigen Tag in ganz Westeuropa nur ein einziger griechischer Metropolit nicht in Griechenland geborenwurde.

Wir denken, dass, wenn das Erzbistum für eine eventuelle Umstrukturierung der kirchlichen Entitäten des ökumenischen Patriarchats in Westeuropa konsultiert würde, kreativere und ganz sicher in einem größeren gegenseitigen Einvernehmen gesuchte Vorschläge aus dieser Diskussion entstehen könnten. Wir halten daran fest, dass wir eine solche Absprache wünschen, doch wir können niemand dazu zwingen.

Das ökumenische Patriarchat wünscht sich, dass seine exklusive Jurisdiktion in gesamt Westeuropa anerkannt wird, während zahlreiche Patriarchate und autokephale Kirchen diesem Verständnis nicht zustimmen. Wäre die Position des ökumenischen Patriarchats unbestritten in der orthodoxen Kirche, wäre es logisch, dass der Entzug des Tomos, der dem Erzbistum den Rang eines Exarchats zustand, automatisch seine Auflösung bedeuten würde und die Unterstellung seiner Gemeinden unter die jeweils einzigen örtlichen Diözesen. Doch diese Position wird im Zusammenschluss der orthodoxen Kirchen nicht einmütig vertreten. Ein Beweis dafür ist das Heilige und Große Konzil des Jahres 2016, auf dessen Tagesordnung seit 1976 die Lösung dieses Problems stand, und das in dieser Hinsicht überhaupt nichts entscheiden konnte. Gegenwärtig und bis zur konziliaren Lösung, die von allen Orthodoxen als Autorität anerkannt wird, bleibt zu konstatieren, dass mehrere Sichtweisen hinsichtlich der Organisation der Präsenz der orthodoxen Kirche in Westeuropastatthaft sind.

Wohlgemerkt, das gleichzeitige Bestehen im Westen von griechischen, antiochenischen, russischen

(Moskauer Patriarchat), auslandsrussischen, ukrainischen, serbischen, rumänischen, bulgarischen, georgischen, polnischen, amerikanischen (und womöglich weiteren) Diözesen ist eine ekklesiologische Anomalie. Die neuesten ekklesiologischen Studien zeigen, dass die Auflösung dieser Situation komplex sein wird; forciert eine rein örtliche Vereinfachung anzuordnen, ist nicht unbedingt die Grundlage für einen positiven Beitrag zur generellen und flächendeckenden Lösung. Doch die Kirchengeschichte hat so viele Verdrehungen ihrer theologischen Tradition gesehen, dass es nicht verboten sein wird darauf zu hoffen, dass auch dieses Problem eine Lösung finden wird. Es war nicht normal, dass die ottomanischen Sultane bei der Ernennung und Abberufung der Patriarchen von Konstantinopel eingegriffen haben – einige ihrer illustren Vorgänger haben es mit ihrem Blut bezahlt –, doch die Kirche hat auch diese Einschränkung mit Schmerz und im Gebet ertragen, denn sie hielt sich immer in Treue am orthodoxen Glauben fest. Der immense Druck, den die türkischen Machthaber während des 20. Jahrhunderts auf das synodale Funktionieren des Patriarchats ausgeübt haben, vor allem durch das Verbot an nicht-türkische Bischöfe, daran teilzunehmen, obwohl es der kanonischen Ordnung entsprach, ließ die ganze Kirche mitleiden, selbst außerhalb des Patriarchats von Konstantinopel. Doch es war eine vernünftige Anpassung, um das Überleben der Heiligen Kirche in ihrer historischen Wiege zu gewährleisten. Es gibt zahlreiche Beispiele für alle Kirchen, alle Regionen und alle Epochen der Zeitgeschichte.

Der patriarchale Entschluss vom 27. November 2018, mit dem der Tomos dem 19. Juni 1999 aufgehoben wurde, war sicherlich das gute Recht des Patriarchats, welches einziger Unterzeichner dieses Dokuments war. Hingegen steht die zweite Entscheidung, unsere Gemeinden und Gemeinschaften den griechischen Metropolien zu unterstellen, nicht allein der Heiligen Kirche von Konstantinopel zu, sondern allen Beteiligten, angefangen beim Erzbistum, das von dieser Entscheidung betroffen ist. Selbst wenn die griechischen Metropoliten in Westeuropa diese Entscheidung akzeptieren sollten, obwohl sie in den meisten Fällen nicht involviert waren, so ist Erzbischof Johannes diese Möglichkeit nicht gegeben, denn die Geschäftsordnung unseres Erzbistums sieht zwingend eine Absprache zwischen Leitendem Erzbischof und den statutengemäßen Instanzen des Erzbistums in jeder wichtigen Frage vor.

Wir sind uns bewusst, dass ein großer Teil der aktuellen klerikalen Welt der Mitwirkung der Laien an der Leitung der Kirche, und vor allem bei der Wahl der Bischöfe durch eine aus Klerikern und Laien der örtlichen kirchlichen Körperschaft mit Vorbehalten gegenübersteht. Allerdings ist sie die authentischste ekklesiologische Norm der Einsetzung in den Episkopat, wie es die durchgehende Lehre der Orthodoxie bestätigt. Wir fühlen uns dieser Lehre sehr verpflichtet, die ein Erbe der kirchlichen Erneuerung durch das Konzil von Moskau der Jahre 1917-1918 ist. Das lässt uns hingegen nicht für alle anderen Diözesen einfordern, dass sie die alte und ehrwürdige Überlieferung zur Anwendung bringen.

Gemäß dem orthodoxen Ethos, auf der Grundlage des Konzils von 1917-1918, und da uns sogar der Tomos von 1999 des ökumenischen Patriarchats dazu aufgefordert hat, ist das Erzbistum als moralische Person französischen Rechts organisiert, autonom in seiner Administration; gleichzeitig sind auch die Pfarreien und Gemeinschaften, aus denen es besteht, gemäß den Gesetzgebungen der zehn Länder organisiert, in denen sie ihren Sitz haben. Als kirchliche Entitäten sind sie abhängig vom Erzbistum, für das sie rechtlich adhärente Assoziationen sind; als moralische Entitäten kommt ihnen zu, rechtliche Körperschaften nach den unterschiedlichen nationalen Gesetzen zu sein, und sie haben die Möglichkeit, sich selbständig zu verorten. Weder wir noch sonst eine von außen kommende Autorität kann sich in ihre Verwaltung einmischen.

Diese Statuten des Erzbistums sind dem ökumenischen Patriarchat seit 1931 bekannt. Sie wurden sogar durch das Patriarchat wiederholt bestätigt während des vergangenen Jahrhunderts und noch kürzlich am 31. Oktober 2013. Die Einmischung einiger griechischer Metropoliten bei unseren Mitgliedern des Klerus noch vor der Abhaltung der Außerordentlichen Generalversammlung, die hinsichtlich einer von ihr getroffenen Entscheidung abstimmen wird, ist der Beweis für das Nicht- Verstehen, das [jene Metropoliten] charakterisiert, wenn es um die Eigenheiten unserer Funktionsweise geht. Die Vertikale der Macht, die so sehr in den orientalischen Hierarchieschemata

ihre Bestätigung findet, ist nicht anwendbar auf die orthodoxen Kirchen von Westeuropa: für unsere Gläubigen, die mehr und mehr daran gewöhnt sind, Abläufe mitzubestimmen, ist das Fehlen vorheriger Absprache hinsichtlich eines Beschlusses kein Zeugnis für pastorale Sorge. Die Priester und Diakone, die Briefe oder Aufrufe griechischer Metropoliten bekommen haben, wie auch die Laien, die davon informiert wurden, empfinden das als gewalttätig. Wir können nicht glauben, dass das die Sichtweise unseres ökumenischen Patriarchats sein kann, das wir kennen, das wir schätzen für seine Offenheit und dem wir dankbar sind, dass wir zu ihm gehören durften, eines Patriarchates, dem die Würde jeder Person, die Verteidigung der Schwächsten und der Schutz der Natur wichtig sind.

Denn de facto stellt die Einmischung von nicht zum Erzbistum gehörenden Bischöfen, selbst wenn sie zum gleichen Patriarchat gehören, und zwar direkt an unsere Priester und Diakone gewendet, eine Verachtung der Katholizität des bischöflichen Dienstes unseres Leitenden Erzbischofs dar, der niemals darum gebeten hat, von seinen Funktionen entbunden zu werden. Durch unsere aus Klerikern und Laien bestehende Generalversammlung gewählt und bestätigt in dieser Wahl durch den Heiligen Synod des Patriarchats, bleibt Erzbischof Johannes gegenwärtig einziger rechtmäßiger Bischof der kirchlichen Herde, die ihm anvertraut wurde; selbst wenn er von sich aus darauf verzichten wollte, was Gott verhüten möge!, müsste er Rücksprache halten. Der bischöfliche Dienst ist nämlich kein isolierter Dienst, sondern ein Dienst der communio, und diese Gemeinschaft beginnt bei der Eucharistie, die der Bischof feiert, umgeben von den Presbytern seiner Diözese und inmitten des ganzen Volkes.

Wir sind davon überzeugt, dass das ökumenische Patriarchat, das der authentischen kanonischen Tradition der Kirche so verbunden ist, die griechischen Metropoliten in Westeuropa nicht ermutigt hat, gegen die ihr eigene ekklesiologische Definition des Episkopats zu verstoßen. Die Zerstörung der allumfassend-katholischen Strukturen der Kirche, die diese Übertretung – implizit – bedeuten würde, wäre eine furchtbare historische Katastrophe, die weit über den Status unseres Erzbistums hinausreichen würde. Wir möchten schließen, indem wir unseren Wunsch erneuern, dass die beauftragte Spezialkommission, die die bevorstehende Generalversammlung des Erzbistums vorzubereiten hat, in einem vertretbaren Zeitraum vor der Generalversammlung am kommenden 23. Februar am Sitz des Patriarchats empfangen werden möge, um in der oben dargelegten Angelegenheit vorzusprechen, und in der Hoffnung, die Zukunft im ökumenischen Patriarchat angehen zu können, das wir vollumfänglich als erste Kirche in der Orthodoxie anerkennen. Und wir sind sicher, dass ihre Allheiligkeit verstehen wird, dass es unser Wunsch bleibt, Christus zu dienen und für seine Liebe in der Welt Zeugnis abzulegen.

Mit dem größtem religiösen Respekt seien Sie, Allheiligkeit, unserer Zuneigung und unserer Liebe versichert.

Für den Rat des Erzbistums, einstimmig,

† JOHANNES von Chariopolis, Leitender Erzbischof der orthodoxen Gemeinden russischer Tradition, Präsident der leitenden Diözesanvereinigung der russisch-orthodoxen Assoziationen in Westeuropa

Nicolas LOPOUKHINE, Sekretär des Rats der Erzdiözese