Wien: Panorthodoxe Vesper zum „Sonntag der Orthodoxie“

Der Gottesdienst steht auch im Zeichen der „Einheit der Orthodoxie“ – Mit dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. an der Spitze sind in den nächsten Tagen wichtige orthodoxe Hierarchen in Wien, um an einer internationalen Konferenz des KAICIID-Dialogzentrums und am Festakt „50 Jahre Orthodoxengesetz“ teilzunehmen

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Foto ©: Claudia Schneider

Wien, 22.02.18 (poi) Am Sonntag, 25. Februar, wird um 16 Uhr in der Wiener griechisch-orthodoxen Dreifaltigkeitskathedrale am Fleischmarkt die Panorthodoxe Vesper zum „Sonntag der Orthodoxie“ stattfinden. Der „Sonntag der Orthodoxie“ wird in Erinnerung an das Zweite Konzil von Nicäa (Nikaia) im Jahr 787 begangen, das die orthodoxe Auffassung im Hinblick auf die Erlaubtheit der Abbildung des Erlösers, seiner Mutter und der Heiligen auf den Ikonen besiegelte. Der Heilige Johannes von Damaskus, der große Theologe des 7./8. Jahrhunderts, hatte deutlich gemacht, dass die Verehrung der Ikonen keine „Ikonolatrie“ sei, denn die Verehrung gelte immer dem Urbild. Die Panorthodoxe Vesper am „Sonntag der Orthodoxie“ ist heute vor allem in den Ländern der Diaspora auch ein Zeichen der „Einheit der Orthodoxie“.

In Wien kommt dies heuer in besonderer Weise zur Geltung, weil in der kommenden Woche zwei wichtige Ereignisse dazu führen, dass zahlreiche orthodoxe Hierarchen – mit dem Ökumenischen Patriarchen Bartholomaios I. an der Spitze – nach Wien kommen: Am 26./27. Februar findet in der österreichischen Bundeshauptstadt eine internationale Konferenz des KAICIID-Dialogzentrums unter dem Titel “Interreligious Dialogue for Peace: Promoting Peaceful Coexistence & Common Citizenship” statt. Am 27. Februar ist der Festakt „50 Jahre Orthodoxengesetz in Österreich“ angesetzt, der nicht zuletzt deshalb von außerordentlicher Bedeutung ist, weil das österreichische Orthodoxengesetz das erste Gesetz dieser Art im ganzen mittel- und westeuropäischen Bereich war. Der Festakt beginnt mit einer festlichen Vesper in der orthodoxen Georgskirche in der Inneren Stadt; bei der Festversammlung in der orthodoxen Dreifaltigkeitskathedrale am Fleischmarkt sprechen u.a. Metropolit Arsenios (Kardamakis), der Leiter des staatlichen Kultusamtes, Ministerialrat Oliver Henhapel, und der Religionsrechtsexperte Dominik M. Orieschnig. Der Präsident des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen, Kardinal Kurt Koch, wird eine Grußadresse überbringen, Patriarch Bartholomaios I. wird die Dankesworte sprechen und den Segen erteilen. Von katholischer Seite werden u.a. der Apostolische Nuntius, Erzbischof Peter Stephan Zurbriggen, und der Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer als Ökumene-Referent der Österreichischen Bischofskonferenz anwesend sein.

Vor mehr als 50 Jahren – 1967 – hatten die Republik Österreich und das Ökumenische Patriarchat von Konstantinopel juristische Wege und Möglichkeiten gesucht, der orthodoxen Kirche in Österreich im Geist des Zweiten Vatikanischen Konzils und der ökumenischen Bewegung eine gesellschaftliche Stimme als Körperschaft öffentlichen Rechts zu verleihen. Diese Bemühungen, die u.a. einer stetig wachsenden Zahl orthodoxer Christen in Österreich geschuldet waren, gipfelten in dem Bundesgesetz über „äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich“, das – auch in internationaler Sicht – als „Meilenstein der staatskirchenrechtlichen Gesetzgebung“ gilt. Der damalige griechisch-orthodoxe Metropolit Chrysostomos Tsiter sprach von einer „kulturhistorischen Tat Österreichs“. Das Orthodoxengesetz ist wesentlich zwei österreichischen Politikern (und Unterrichtsministern) zu verdanken, die einander auch als Präsidenten der Stiftung „Pro Oriente“ nachfolgten: Heinrich Drimmel (Präsident 1964-69) und Theodor Piffl-Percevic (1969-89).

Das 1967 vom österreichischen Nationalrat beschlossene „Orthodoxengesetz“ setzte sich zur Aufgabe, der kanonischen Errichtung der Metropolis von Austria auch staatlicherseits Rechnung zu tragen, regelte die bekenntnismäßige Zugehörigkeit zur orthodoxen Kirche in Österreich, erkannte die bestehenden orthodoxen Kirchengemeinden auf staatlicher Ebene an und schuf die Möglichkeit der Errichtung neuer Einrichtungen. Es gewährleistet u.a. die Erteilung orthodoxen Religionsunterrichts an Schulen oder regelt vermögensrechtliche Fragen. Seit der Novellierung im Jahr 2011 besteht mit Wirksamkeit für den staatlichen Bereich unter Vorsitz des Metropoliten von Austria eine orthodoxe Bischofskonferenz, zu deren Aufgaben insbesondere die Koordination des Religionsunterrichts, das kirchliche Begutachtungsrecht oder die Abgabe von Stellungnahmen vor der staatlichen Anerkennung von orthodoxen Einrichtungen zählen.

Im Hinblick auf die „Einheit der Orthodoxie“ hatte der Wiener Metropolit (und Vorsitzende der Orthodoxen Bischofskonferenz), Arsenios (Kardamakis), bereits am 12. Februar an seinem Amtssitz auch den neuernannten russisch-orthodoxen Erzbischof Antonij (Sewrjuk) empfangen. Die beiden Bischöfe nutzten die Gelegenheit, über das gemeinsame Wirken der orthodoxen Kirche und die Zusammenarbeit in der Zukunft zu sprechen. Gemeinsam bekannten sie sich dazu, in Christus einen „aufrichtigen Dialog in Wahrheit und Liebe“ zu führen, um weiterhin Hand in Hand für das Wohl der Kirche, aber auch für die ganze Gesellschaft in Österreich tatkräftig wirken zu können.