Koptischer Patriarch würdigt Verdienste des Mönchtums

Aber die nach dem Mord am Abt des St. Makarios-Klosters, Abuna Epiphanios, in Kraft gesetzten restriktiven Regelungen bleiben aufrecht

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Foto: © Eldhorajan92 (Quelle: Wikimedia; Lizenz: Creative Commons Attribution-Share Alike 4.0 International)

Kairo, 27.08.18 (poi) Das Mönchtum in Ägypten ist „solid und blühend“, diese Form christlichen Lebens werde den Weg der Kirche bis zur Wiederkunft Christi begleiten: Dies betonte der koptisch-orthodoxe Papst-Patriarch Tawadros II. im Gespräch mit einem offiziellen koptischen TV-Sender im Hinblick auf die Unruhe in seiner Kirche nach der Ermordung des Abtes des St. Makarios-Klosters, Abuna Epiphanios, durch zwei Mönche dieser Gemeinschaft, die sich in Haft befinden. Bereits unmittelbar nach der Mordtat hatte das für das Mönchtum zuständige Komitee des Heiligen Synods der koptisch-orthodoxen Kirche zwölf von Tawadros II. in Kraft gesetzte neue Regelungen erlassen. Am 16. August wurden weitere Bestimmungen erlassen, die u.a. vorsehen, dass alle Gemeinschaften, die ohne ausdrückliche Genehmigung des Patriarchats entstanden sind, sofort ihren Status legalisieren lassen müssen und sich in spirituellen und administrativen Fragen der Autorität des Patriarchen zu unterwerfen haben. Innerhalb eines Monats müssten alle Grundstücke oder Immobilien der Klöster als Eigentum des Patriarchats registriert werden. In den nächsten Monaten werden Delegierte des Patriarchen die Klöster aufsuchen, um die spirituelle, administrative und finanzielle Situation der Gemeinschaften zu überprüfen.

Die nach dem Mord an Abuna Epiphanios am 1. August verabschiedeten zwölf Dekrete über das Mönchtum sind überaus einschneidend: Ein Jahr hindurch dürfen in den koptischen  Klöstern keine Novizen aufgenommen werden. Alle Neugründungen von Klöstern sind zu unterlassen, es sei denn, es handle sich um die Revitalisierung von antiken Klöstern. Die Oberhäupter von Gemeinschaften, die vom Patriarchat nicht genehmigt sind, werden ihrer monastischen und priesterlichen Funktionen enthoben. Auf drei Jahre sollen alle Priesterweihen von Mönchen unterbleiben. Besuche an nichtauthorisierten Heiligtümern sind untersagt. Mönche und Nonnen dürfen in keiner Weise in den Medien aufscheinen, sie dürfen sich ohne ausdrückliche Genehmigung ihres Klosters nicht an finanziellen Transaktionen oder Projekten beteiligen, sie dürfen das Kloster nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Abtes verlassen. Die Klosterleute dürfen aber ohne Erlaubnis des Abtes oder der Abtissin auch nicht an Hochzeiten oder Begräbnissen teilnehmen (an keiner Zeremonie dürfen mehr als zwei Mönche beteiligt sein).

Den Mönchen wird ein Monat Zeit eingeräumt, um ihre Accounts und Blogs in den „social media“ zu schließen; die Beteiligung an diesen Medien entspräche nicht den Erfordernissen des monastischen Lebens. Zumeist handle es sich um Instrumente zur Verbreitung „konfuser Ideen“ oder zur Stärkung von „Personalismen“. An die koptischen Laien wurde appelliert, sich nicht an finanziellen Transaktionen oder Projekten mit Mönchen oder Nonnen zu beteiligen; Schenkungen dürften nur an die Äbte der Klöster oder deren Delegaten erfolgen.