Ökumenisches Patriarchat hat nie auf seine „kanonischen Rechte“ in der Ukraine verzichtet

Bartholomaios I. bleibt auch nach der Vorsprache einer Bischofsdelegation der ukrainischen Kirche des Moskauer Patriarchats bei der Auffassung, dass die Unterstellung der Kiewer Metropolie unter Moskau im 17. Jahrhundert nicht den „kirchenrechtlichen Vorschriften“ entsprochen habe

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Foto: © Massimo Finizio (Quelle: Wikimedia; Lizenz: Creative Commons Attribution 3.0 Unported)

Konstantinopel, 01.07.18 (poi) Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. hat am Sonntag neuerlich betont, dass sich die Kirche von Konstantinopel als „Mutterkirche“ um die Einheit der Orthodoxie in der Ukraine bemühen müsse, denn die orthodoxe Kirche in der Ukraine verdanke ihre Taufe der missionarischen Aktivität Konstantinopels. Auch in anderen Fällen – Bartholomaios I. nannte ausdrücklich Jerusalem, Zypern und Albanien – habe das Ökumenische Patriarchat im Hinblick auf seine „kanonischen Rechte“ und seine „pastorale Sorge“ an der Lösung schwieriger und komplexer Probleme mitgearbeitet, sagte der Ökumenische Patriarch am Sonntag bei einem 40-Tage-Requiem für den verstorbenen Metropoliten Evangelos (Galanis) von Perge (in Pamphylien). Dabei sei es immer um das „Wohl des Volkes Gottes“ und um die „Bewahrung der panorthodoxen Einheit“ gegangen. Im Geist der „Wahrheit in Liebe“ setze sich die Kirche von Konstantinopel heute auch für die „definitive Lösung“ der kirchlichen Probleme in der Ukraine ein.

Wenige Tage nach einer Begegnung mit einer hochrangigen Bischofsdelegation der autonomen ukrainisch-orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats machte sich Bartholomaios I. die von Moskau abgelehnte Interpretation der ukrainischen Kirchengeschichte zu eigen, wie sie der emeritierte Metropolit Ioannis (Zizioulas) bei der Begegnung mit den ukrainischen Bischöfen dargelegt hatte: Man dürfe nicht vergessen, dass Konstantinopel sein „kanonisches Territorium“ in der Ukraine niemals an niemanden abgetreten habe. Im 17. Jahrhundert sei dem Patriarchen von Moskau das Recht zur Weihe des Metropoliten von Kiew nur unter der Bedingung eingeräumt worden, dass die Wahl dieses Metropoliten durch eine Versammlung von Priestern und Laien des Kiewer Kirchengebiets erfolge und dass der Name des Ökumenischen Patriarchen bei den Gottesdiensten an erster Stelle genannt werde. Ausdrücklich erinnerte Bartholomaios I. daran, dass im „Tomos“ zur Proklamation der Autokephalie der orthodoxen Kirche von Polen im Jahr 1924 aufgezeigt worden sei, wie die Abtrennung der Metropolie von Kiew und der ihr unterstehenden orthodoxen Eparchien in der Polnisch-litauischen Doppelrepublik (Rzeczpospolita) von Konstantinopel und deren Unterstellung unter die „heilige Kirche von Moskau“ nicht den „legalen kirchenrechtlichen Vorschriften“ entsprochen habe. Auch das, was einst im Hinblick auf die volle kirchliche Unabhängigkeit des Metropoliten von Kiew vereinbart wurde, sei nicht eingehalten worden.

Am vergangenen Freitag hat eine dreiköpfige Delegation des Ökumenischen Patriarchats – bestehend aus dem emeritierten Metropoliten Ioannis (Zizioulas), Metropolit Emmanuel (Adamakis) von Paris und Metropolit Bartholomaios (Samaras) von  Smyrna (Izmir) – in Sachen Ukraine beim rumänisch-orthodoxen Patriarchen Daniel vorgefühlt. Mitgeteilt wurde nur, dass es eine intensive Diskussion über die Frage der ukrainischen Kirche gegeben habe.

Die Delegation des Ökumenischen Patriarchats spricht bei allen Oberhäuptern der autokephalen orthodoxen Kirchen vor. Am 9. Juli wird sie in Moskau mit Patriarch Kyrill und Repräsentanten des Heiligen Synods der russisch-orthodoxen Kirche zusammentreffen.