Ukraine: Konstantinopel rehabilitiert die Schismatiker

Heiliger Synod des Phanars kündigt zugleich auch die Gültigkeit der Entscheidung von 1686 auf, mit der dem Patriarchen von Moskau das Recht erteilt wurde, den Metropoliten von Kiew zu weihen

0
940
Foto: © Turkeyvision. www.turkeyvision.com(Quelle: Flickr; Lizenz: CC BY 2.0)

Istanbul-Kiew, 11.10.18 (poi) Dramatische Entscheidungen des Heiligen Synods des Patriarchats von Konstantinopel in Sachen Ukraine: Laut offiziellem Kommunique hat der Synod bei seiner am Donnerstag zu Ende gegangenen dreitägigen Sitzung – „in Anwesenheit der beiden nach Kiew entsandten Exarchen, Erzbischof Daniel (Zelinskyj) und Bischof Hilarion (Rudnyk)“ – beschlossen, den bisher als schismatisch geltenden  „Patriarchen“ Filaret (Denisenko) und das Oberhaupt der bisher ebenfalls nicht anerkannten ukrainischen autokephalen orthodoxen Kirche, Metropolit Nikolaj (Maletytsch), wieder in ihre kanonischen Rechte einzusetzen. Im Kommunique wird darauf verwiesen, dass Denisenko und Maletytsch sich „nicht aus dogmatischen Gründen“ im Schisma befunden hätten. In Übereinstimmung mit den kanonischen Vorrechten des Patriarchen von Konstantinopel, Einsprüche von Bischöfen und anderen Priestern aus allen autokephalen Kirchen annehmen zu können, habe man der Berufung von Denisenko und Maletytsch gegen die vom Moskauer Patriarchat verhängte Laisierung und Exkommunikation stattgegeben. Denisenko und Maletytsch seien daher kirchenrechtlich in ihren hierarchischen bzw. priesterlichen Rang wiedereingesetzt worden, die „Gemeinschaft mit der Kirche“ ihrer gläubigen Gefolgschaft sei wiederhergestellt.

Zugleich kündigte der Heilige Synod von Konstantinopel die Gültigkeit des Synodalbriefes von 1686 auf, der auf Grund der Zeitumstände dem Patriarchen von Moskau das Recht erteilt hatte, den Metropoliten von Kiew zu weihen. Dieser Metropolit habe aber von einer Versammlung des „Klerus und der Laien“ der Kiewer Eparchie gewählt werden müssen, zudem habe er die Auflage gehabt, den Ökumenischen Patriarchen bei jeder Feier der Göttlichen Liturgie als „Ersthierarchen“ zu nennen und damit seine kirchenrechtliche Abhängigkeit von der „Mutterkirche von Konstantinopel“ zu unterstreichen.

In dem konstantinopolitanischen Kommunique wird betont, dass die Entscheidung, wonach das Ökumenische Patriarchat der „Kirche der Ukraine“ die Autokephalie verleihen solle, erneuert worden sei. Außerdem wurde festgestellt, dass die „stavropegialen Rechte“ des Ökumenischen Patriarchats in Kiew wiederhergestellt werden sollen. „Stavropegial“ bedeutet, dass ein Kloster direkt unter der Autorität des Patriarchen steht. In Kiew gibt es bisher kein Konstantinopel unterstelltes Kloster. Daher wird vermutet, dass im ausgedehnten Gelände des Kiewer Höhlenklosters, wo „Patriarch“ Filaret kürzlich Korpus 19 für sich reklamiert hatte, neben dem „stavropegialen“ Kloster des Moskauer Patriarchats auch ein ebensolches Kloster des „Kiewer Patriarchats“ entstehen soll.

Abschließend heißt es in der Erklärung des Heiligen Synods von Konstantinopel, man appelliere „an alle Beteiligten“, die „Besitzergreifung von Kirchen, Klöstern und anderen Besitztümern“ wie auch „alle Akte von Gewalt und Vergeltung“ zu vermeiden, sodass der „Friede und die Liebe Christi obsiegen“ möge.