Namensstreit um ukrainisch-orthodoxe Kirche verschärft sich

Kann Tätigkeit einer „religiösen Organisation“, die sich nicht an das am 20. Dezember des Vorjahrs beschlossene Gesetz hält, durch Gerichtsbeschluss beendet werden?

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Foto: © Адміністрація Президента України (Quelle: Wikimedia; Lizenz: Creative Commons Attribution 4.0 International)

Kiew, 22.02.19 (poi) Die von dem umstrittenen ukrainischen Namensgesetz 5309 befeuerte Diskussion um die Bezeichnung der (kanonischen) ukrainisch-orthodoxen Kirche verschärft sich. Auf Anfrage von Journalisten teilte das ukrainische Kulturministerium mit, dass die Tätigkeit einer „religiösen Organisation“, die sich nicht an das am 20. Dezember des Vorjahrs in der Werchowna Rada beschlossene Namensgesetz halte, durch Gerichtsbeschluss beendet werden könne.

Das – sichtlich auf die ukrainisch-orthodoxe Kirche gemünzte – Gesetz 5309 besagt, dass eine „religiöse Organisation“, deren Zentrale sich in einem „Aggressor-Staat“ befindet, dies in ihrer offiziellen Bezeichnung bekunden müsse („Aggressor-Staat“ ist eine von ukrainischen Juristen und ihren westlichen Beratern nach den Vorgängen um die Krim und den Donbass erfundene Bezeichnung). Seitens der ukrainisch-orthodoxen Kirche wurde darauf verwiesen, dass diese Kirche – obwohl sie kanonisch mit dem Moskauer Patriarchat in Verbindung steht – administrativ und wirtschaftlich vollkommen unabhängig ist. Sie habe von Moskau einen „Tomos“ (Feststellung der Unabhängigkeit) bereits im Jahr 1990 erhalten.

Repräsentanten der in der Werchowna Rada vertretenen Regierungsparteien meinten, das Gesetz solle „den Gläubigen helfen, deutlicher zu verstehen, in welcher Kirche sie beten“. Tatsächlich dient das Gesetz nach Ansicht von Beobachtern als Vorwand, um der ukrainisch-orthodoxen Kirche Gotteshäuser zu entziehen. Diesen Vorgang gebe es bereits seit etlichen Jahren, seit dem sogenannten „Vereinigungskonzil“ am 15. Dezember hätten die Fälle aber zugenommen.

Der Abteilungsleiter für religiöse Angelegenheiten im Kulturministerium, Andrei Jurasch, sagte unumwunden vor Journalisten, das Gesetz sei ein „Test“ für die „Gesetzestreue“ der Kirchen. Wenn eine Kirche diesem Gesetz nicht folge, könne der Staat einen Namen für sie auferlegen.